Ja, als AZAV-zertifiziertes Unternehmen dürfen econnects-Klienten ihren von einer Arbeitsagentur bewilligten Gutschein bei uns einlösen. Für Sie entstehen also keine weiteren Kosten.
AVGS-berechtigt sind Sie, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie sind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet. 2. Sie haben eine befristete Stelle und möchten die anschließende Arbeitslosigkeit vermeiden. 3. Sie haben zu Ende studiert und brauchen Hilfe bei Ihrem Einstieg auf dem Arbeitsmarkt. 4. Sie haben nach Ihrer Arbeitslosigkeit eine Stelle angetreten und benötigen Unterstützung, um die Probezeit zu überstehen. 5. Sie möchten sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen oder Sie sind bereits selbstständig und brauchen Hilfe, da Ihr Business zu scheitern droht.
In allen Fällen fragen Sie Ihren Arbeitsvermittler, ob er oder sie einen Gutschein für die Beratung bei einem zertifizierten Träger wie econnects bewilligt. Falls Sie nicht genau wissen, ob Sie in Ihrer Situation einen Gutschein bekommen können, stehen auch wir gerne beratend zur Seite – rufen Sie uns gern an unter 040-21007010!
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arbeitsvermittler, rufen Sie dort an oder schicken Sie ihm eine E-Mail. Erklären Sie kurz, warum Sie eine Karriereberatung machen wollen und wobei Sie Unterstützung benötigen. Falls Sie den schriftlichen Weg wählen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Kundennummer in der Betreffzeile anzugeben.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein zwei Seiten umfassendes Schreiben. Darin finden Sie zunächst die wichtigsten Informationen zur Maßnahme in Stichworten: deren Ziel (z.B. „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“), Inhalt (z.B. „Entwicklung beruflicher Perspektiven“), regionale Beschränkungen, maximale Dauer (z.B. „8 Wochen“), Anzahl der bewilligten Einheiten und Gültigkeitszeitraum (Frist für den Beginn der Maßnahme, s. Frage Nr. 10). Auf der Rückseite der ersten Seite werden die formalen Regularien näher erläutert. Die zweite Seite muss von econnects® ausgefüllt, unterschrieben und mit Stempel versehen werden.
Sie können Ihren Gutschein bei allen zertifizierten Trägern wie econnects einlösen. Beachten Sie aber bitte, welche Einschränkungen Ihr Gutschein vorsieht. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob wir Ihren Gutschein akzeptieren können, rufen Sie uns gern an unter 040-21007010.
Ja, prinzipiell führen wir alle AVGS-Maßnahmen uneingeschränkt virtuell durch. So können Klienten bundesweit von unseren Erfolgsprogrammen profitieren. Wichtig ist, dass seitens der Arbeitsagentur/des Jobcenters auf Ihrem Gutschein hinsichtlich des Maßnahmeträgers keine Umkreisbeschränkung vermerkt ist.
Die Maßnahme ist auf 30 Einheiten konzipiert. Der Gutschein ist aber ab jeder Zahl von bewilligten Einheiten einlösbar; das Programm wird dann entsprechend angepasst.
Eine Beratungseinheit entspricht 45 Minuten. Die Arbeitsagentur schreibt vor, dass (mindestens) zwei Einheiten pro Woche absolviert werden müssen. Damit für Sie das Coaching noch zielführender wird, bündeln wir jeweils zwei Einheiten pro Termin, sodass ein Termin aus 90 Minuten besteht.
Die für Sie zuständige Arbeitsagentur gibt einen Zeitraum vor, innerhalb dessen Ihr Coaching abgeschlossen sein muss. Die entsprechende Angabe finden Sie auf Ihrem Gutschein. Wie viele Beratungstermine insgesamt stattfinden, hängt von der Anzahl der bewilligten Einheiten ab. Bei zehn Einheiten dauert die Maßnahme in der Regel zwischen 2,5 und 5 Wochen.
Sobald Sie den Gutschein von der Arbeitsagentur erhalten haben, muss er von uns ausgefüllt werden, bevor Sie mit dem Coaching anfangen können. Wir senden das Dokument an die Arge zurück, die es bearbeitet. Sie brauchen dann aber kein weiteres Signal von der Arbeitsagentur abzuwarten, sondern fangen sofort mit Ihrem Coaching bei uns an.
Dieser Zeitraum, der auf Ihrem Gutschein vermerkt ist, gibt nur an, bis wann Ihre erste Einheit spätestens stattgefunden haben muss. Als erster Termin gilt nicht das formale Kennenlerntreffen, sondern der tatsächliche Start des Karrierecoachings.
econnects besitzt seit 2013 eine AZAV-Zertifizierung – diese ist Voraussetzung dafür, bei der Arbeitsagentur als Träger anerkannt zu sein. Jede einzelne Maßnahme, die wir durchführen, ist zertifiziert und wird jedes Jahr erneut geprüft.
econnects rechnet die Beratungsmaßnahmen direkt mit den zuständigen Arbeitsagenturen oder Jobcentern ab – als Klient brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Damit Sie eventuelle Reisekosten gelten machen können, bekommen Sie dazu auch von uns das richtige Dokument.